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SG Augsburg, 05.04.2017 - 2 KR 226/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 2 Abs. 1a, § 13 Abs. 3, § 27 Abs. 1, § 135
Kein Kostenersatz für Krebsbehandlung mit dendritischen Zellen
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 05.04.2017 - 2 KR 226/15
- SG Augsburg, 05.04.2017 - S 2 KR 226/15
- LSG Bayern, 08.10.2020 - L 4 KR 315/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für …
Auszug aus SG Augsburg, 05.04.2017 - 2 KR 226/15
Die Zulassung ist danach jedoch Voraussetzung für einen Behandlungsanspruch gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V (vgl. Bundessozialgericht - BSG - vom 08.07.2015, B 3 KR 5/14 R). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus SG Augsburg, 05.04.2017 - 2 KR 226/15
Ein Behandlungsanspruch mit einer nicht zugelassenen Behandlungsmethode setzt nach § 2 Abs. 1a SGB V in Anlehnung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98) voraus, dass bei dem Versicherten eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung oder eine zumindest wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung vorliegt, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht und dass die nicht anerkannte Behandlungsmethode eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bietet.